Grabarten
Wahlgrab / Familiengrab
Das Wahlgrab kann an einer vorgesehenen Stelle des Friedhofs gepachtet werden. Dies ist nicht nur bei Einzelgräbern möglich, sondern auch bei Doppelgräbern und unter Umständen auch bei größeren Grabflächen. Auf solchen Grabstätten kann auch eine Folgebestattung in einem Wahlgrab stattfinden, dies ist jedoch nur in der Reihenfolge Erdbestattung – Urnenbestattung aufgrund der Totenruhe möglich.
Wenn die Ruhezeit (in der Regel ungefähr 20-25 Jahre) endet, kann das Grabnutzungsrecht verländert werden.
Reihengrab
Das Reihengrab ist ein Einzelgrab. Hier kann man sich jedoch keine Lage aussuchen.
Des Weiteren ist eine Verlängerung der Grabpacht nach der Ruhezeit möglich
und das Grab nach Ablauf dieser Zeit eingeebnet wird.